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Stromausfall in Otelfingen vom 17.12.2023

17.12.2023

Am Sonntagmorgen, 17.12.2023 um 11:38 ist es in Otelfingen zu einer grossflächigen Störung der Stromversorgung gekommen. Sämtliche Haushalte und das ganze Industriegebiet von Otelfingen waren für rund 1.5 Std. von der Stromversorgung abgeschnitten.

Die EGO-Pikettorganisation wurde umgehend aufgeboten und konnte die Störung schnell auf der EKZ-Leitung zwischen dem Unterwerk Regensdorf und unserer Haupteinspeisung in der Trafostation TS Lauet lokalisieren. Vermutlich ist es in einer Verbindungsmuffe zu einem Kurschluss gekommen, worauf der Leistungsschalter im vorgelagerten Netz der EKZ korrekt ausgelöst hat. Nebst Otelfingen war auch die Nachbargemeinde Boppelsen vom Ausfall betroffen.

Die EGO hat in Koordination mit der EKZ-Leitstelle umgehend die Haupteinspeiseleitung in der TS Lauet freigeschalten und sicher geerdet. Anschliessend wurde das EGO-Netz über unsere Noteinspeisung bei der ARA wieder zugeschalten. Die Stromversorgung in Otelfingen ist seit 13:15 wieder im stationären Betrieb.

EKZ wird nun in den kommenden Tagen den Defekt auf ihrer Leitung reparieren. Es ist geplant, dass wir unser Netz noch vor Weihnachten wieder in den Normalzustand mit Einspeisung in der TS Lauet zurückschalten können. Diese Umschaltung erfolgt ohne erneuten Unterbruch der Stromversorgung.

Wir empfehlen allen Stromkunden nach einem Ausfall ihre Installation und angeschlossenen Geräte kurz zu prüfen. Gegebenenfalls müssen Wecker oder Backofenuhren neue eingestellt oder bsw. Server neu gestartet werden.

Wir bedauern die Unannehmlichkeiten und bitten die Stromkundinnen und Stromkunden um Verständnis.

Christoph Randazzo
Betriebsleitung

Stellungnahme zum Leserbrief «Otelfingen und der Strompreis» im Furttaler vom 17. November 2023

30.11.2023

Die Versorgung der Bevölkerung mit elektrischer Energie ist eine der Grundlagen für unser heutiges Zusammenleben. Im Alltag geht ohne Strom nahezu nichts mehr. Schweizweit sind über 700 konzessionierte Elektrizitätsunternehmen mit dem Verteilnetzbau und der Stromversorgung in ihnen zugewiesenen Gebieten beschäftigt. Für den Kanton Zürich sind rund 40 verschiedene Unternehmen mit der elektrischen Grundversorgung betraut. Konzessionsinhaber für Otelfingen ist die Elektrizitätsgenossenschaft Otelfingen (EGO).

Die EGO ist stolz, die Stromversorgung von Otelfingen aus dem Nichts auf- und seit nunmehr 115 Jahren auf den heutigen Stand ausgebaut zu haben. Wir sind uns der Verantwortung, die der Auftrag zur Grundversorgung mit sich bringt, bewusst und setzen alles für die sichere Stromversorgung von Otelfingen ein. Ausgebildetes Fachpersonal aus der Branche mit guter Vernetzung in die Stromwirtschaft ist dafür verantwortlich.
Seit Beginn genossenschaftlich organisiert, ohne Erfolgsbeteiligung der Genossenschafter oder anderweitige Gewinnabschöpfung, wird der erwirtschaftete Ertrag vollständig wieder zur Sicherstellung der Stromversorgung im Dorf investiert. Mit einem modernen und sicheren Versorgungsnetz profitiert die gesamte Bevölkerung von den Stromtarifen.

Leider ist es eine Tatsache, dass die Strompreise in den letzten Jahren gestiegen sind. Das ist jedoch weder auf Unerfahrenheit noch Misswirtschaft innerhalb der EGO zurückzuführen. Vielmehr sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht für den Sonderfall Otelfingen geschaffen. Sonderfall nicht im Sinn, dass die EGO ein Exot unter den Elektrizitätsversorgern wäre, sondern dass auf Gemeinde- und somit im Netzgebiet der EGO während eines Jahres mehr (erneuerbare, CO2-neutrale) elektrische Energie durch geförderte Anlagen produziert als verbraucht wird. Trotzdem reicht die Leistung aller Kraftwerke im Otelfinger-Netz nicht, den Spitzenbedarf zu jeder Zeit abdecken zu können. Es findet entsprechend ein Ausgleich mit dem Vorliegernetz (ausserhalb des EGO-Netzes) statt. Diese grundsätzlich positive Tatsache bringt der EGO in diesem Fall aber auch Zusatzkosten bei der Energiebeschaffung. Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, Strom von geförderten Anlagen abzunehmen.
Von den Stromerzeugern in Otelfingen gehören das Holzheizkraftwerk der BKO sowie die Kompogas-Anlage zu den konstanten Bandenergielieferanten. Die zahlreichen Photovoltaikanlagen hingegen liefern wetterabhängig Energie. Für Spitzenlasten muss sich die EGO mit Energiekäufen am Markt absichern. Das geschieht in einer vorausschauenden, mehrjährigen Strategie durch Verträge mit Lieferanten.
Wie wirkt sich das nun auf die Gestaltung der Stromtarife aus? Bereits die beiden Bandenergielieferanten speisen über das ganze Jahr genügend Energie ins Netz ein, um theoretisch den Bedarf von Otelfingen decken zu können. Überschüssige Energie in Zeiten niedrigen Leistungsbedarfs wird ins Vorliegernetz eingespeist, fehlende Energie in Spitzenlastzeiten von diesem wieder bezogen. Dieser Ausgleich wird mit den zuvor erwähnten langjährigen Verträgen geregelt. BKO wie auch Kompogas sind bzw. waren im Förderprogramm der Mehrkostenfinanzierung (MKF) des Bundes. Dieses sichert(e) diesen Produzenten während Jahren einen kostendeckenden Betrieb. Das heisst, der Kilowattstundenpreis ist für die Dauer des MKF-Programms festgelegt. Die Verpflichtung der EGO zur Abnahme dieser Energie verunmöglicht(e) es, weitergehende, vorausschauende Energiebezugsverträge abzuschliessen.
Die jüngsten Verwerfungen am Strommarkt mit Handelspreisen zeitweise im Bereich von über einem Franken pro Kilowattstunde machen es derzeit für MKF-Unternehmen attraktiv, aus dem Förderprogramm auszusteigen und den Strom für einen besseren Ertrag am freien Markt zu verkaufen. Ein derartiger Ausstieg ist nach MKF-Spielregeln kurzfristig mit einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich. Für die EGO bedeutet das, dass im Fall eines solchen Ausstiegs Energie am Markt zu massiv höheren Kosten bezogen werden muss. Teilweise ist ein Ausstieg bereits erfolgt. Ab 2024 wird es im Otelfinger Netz keinen MKF geförderten Einspeiser mehr geben. Bei der aktuellen Strommarktsituation ist es ein denkbar ungünstiger Zeitpunkt, die kurzfristig und unvorhersehbar fehlende Energie für die kommenden Jahre am Markt absichern zu müssen! Verschärfend kommt hinzu, dass in Folge eines technischen Defekts im Dezember 2022 bei einem dieser MKF-Einspeiser bis im Juli 2023 eine grosse MKF-Stromlücke für Otelfingen entstand. Da, trotz Abnahmeverpflichtung der EGO, die MKF-Spielregeln keine Ersatzlieferpflicht für die Stromerzeuger vorsehen, musste die so fehlende Energie zwangsläufig für mehr als ein halbes Jahr am Spotmarkt beschafft werden. Es handelte sich dabei um deutlich mehr als die Hälfte des Bedarfs in dieser Zeit!
Die Berechnung der Tarife in der Grundversorgung ist schweizweit reguliert und folgt national festgelegten gesetzlichen Regeln. Verschiedene Parameter fliessen mit in die Berechnung ein, und selbstverständlich bilden die effektiven Beschaffungskosten einen wesentlichen Teil davon. Gewinne dürfen beim Stromhandel in der Grundversorgung so gut wie keine geltend gemacht werden. Die Tarife für das folgende Jahr müssen jeweils bis Ende August berechnet sein und werden durch die ElCom auf Korrektheit überprüft. Da die Menge und der Verlauf des Strombedarfs nicht präzis vorausgesagt werden können, ergeben sich zwangsläufig Differenzen. Das heisst, die berechneten Tarife stellen sich im Nachhinein als zu hoch (Überdeckung) oder zu niedrig (Unterdeckung) heraus. Überdeckungen führen in den Tarifberechnungen der folgenden Jahre zwingend zu Tarifvergünstigungen und werden so abgebaut. Im Gegenzug können Unterdeckungen zum Ausgleich in den Berechnungen mit einbezogen werden. Durch die vorgängig beschriebene Situation befindet sich die EGO aktuell unverschuldet in massiver Unterdeckung. Leider führt dies zwangsläufig zu einer Tariferhöhung. Die EGO setzt alles daran, die dadurch entstandenen Strompreiswogen so gut als möglich zu glätten und die Tarife mittelfristig wieder zu senken.
Die Tarifmitteilung für das Jahr 2024 vom 31. August 2023 (siehe Mitteilung weiter unten) enthält weitere Details.

Was würde eine vollständige Liberalisierung des Strommarktes bringen? Vermutlich höhere Tarife speziell für private Haushalte. Die in der Grundversorgung fast gegen null begrenzte Gewinnmarge müsste konsequenterweise in einem liberalisierten Markt geöffnet werden. Anbieter könnten ihre Gewinne anhand des Marktes frei festlegen. Der technische wie auch administrative Aufwand für Abrechnungen würde steigen und zu Mehrkosten führen. Tarife wären nicht mehr generell auf ein Jahr festgelegt und die eigenen Stromkosten nicht mehr annähernd budgetierbar. Verschiedene Grossverbraucher, die bereits von einer Liberalisierung profitieren, haben das in den letzten Jahren schmerzhaft erfahren.
Die geregelte Grundversorgung ist unserer Überzeugung nach langfristig zum Vorteil der Konsumenten, auch wenn im Regelwerk nicht vorgesehene Konstellationen zu temporären Nachteilen führen können.

Der für diese Stellungnahme auslösende Leserbrief kann im ePaper des Furttalers vom 17. November 2023 auf dessen Seiten (www.furttaler.ch) eingesehen werden.

Mitteilung Tarife 2024

31.8.2023

Die Beschaffungskosten für Energie sind zwar im laufenden Jahr tendenziell gesunken, verbleiben aber weiterhin auf hohem Niveau. Die Versorgungslage insbesondere in den Wintermonaten wird auch in den nächsten Jahren kritisch bleiben. Die Massnahmen von Swissgrid zur Netzstabilisierung sowie die Beschaffung einer Stromreserve belasten den Netznutzungstarif zusätzlich.

Die Stromtarife in Otelfingen steigen im kommenden Jahr um durchschnittlich 5.2Rp./kWh (Haushalt- und Gewerbetarif der Netzebene 7). Dies bedeutet eine Preiserhöhung von 17% im Vergleich zum Vorjahr. Die Erhöhung der Tarife entspricht der aktuellen Entwicklung und der Tendenz in der ganzen Schweiz.

Die Tarife für Netz, Energie und Abgaben werden individuell der effektiven Kostenentwicklung angepasst.
 

Die Preisentwicklung und Zusammensetzung im Detail

Energie: Die Energiebeschaffung des laufenden Jahres wurde durch den Ausfall der lokalen Holzverbrennungsanlage (Biomassekraftwerk Otelfingen BKO) stark belastet. Das Kraftwerk hatte im Dezember 2022 einen schwerwiegenden und anhaltenden Defekt eines Transformators und musste die Produktion für mehrere Monate einstellen. Die EGO war gezwungen, Ersatzenergie kurzfristig auf dem freien Markt zu beschaffen. Die Mehrkosten dieser Energiebeschaffung insbesondere für das erste Quartal sind hoch und belasten die Jahresrechnung. Als Folge davon wurden die bestehenden Deckungsdifferenzen zugunsten der Kunden schneller abgebaut, sodass für 2024 keine tarif-reduzierende Überdeckung mehr zur Verfügung steht.

Die Abnahmeverpflichtung der EGO für die Produktion der BKO endet auf Ende Jahr. BKO steigt vorzeitig aus dem nationalen Mehrkostenfinanzierung-Förderprogramms aus. Dies gibt der EGO nun die Möglichkeit, ihre Energie zukünftig vollständig auf dem freien Markt zu beschaffen.

Der Energietarif 2024 erhöht sich für alle Tarifgruppen und -zeiten um 3.1Rp./kWh

Netz: Die Netznutzungstarife der EGO erhöhen sich um 0.6Rp./kWh für die NE7-Tarife respektive 0.1Rp./kWh für den NE5-Tarif. Das entspricht einer Erhöhung von rund 7% (für den Einheitstarif ET30). Die wesentliche Ursache für die Erhöhung liegt bei den deutlich höheren Netzkosten der vorgelagerten Netze (Swissgrid, Axpo und EKZ). Die EGO hat ihre eigenen Netzkosten konstant tief gehalten. Die Betriebs- und Kapitalkosten der EGO bleiben im Vergleich zum Vorjahr stabil.

Abgaben: Die neu eingeführte verbrauchsabhängige Bundesabgabe für die Winterreserve beträgt 1.20Rp./kWh und wird ab 2024 analog zur SDL separat ausgewiesen und allen Kunden weiterverrechnet.

Die Bundesabgabe zur Förderung erneuerbarer Energien und Gewässerschutz verbleibt mit 2.30Rp./kWh auf Vorjahresniveau, wohingegen die allgemeinen Systemdienstleistungen um 0.29Rp. auf neu 0.75Rp./kWh angehoben werden. Die Abgaben sind verbrauchsabhängig und werden allen Stromkunden in Rechnung gestellt.

Die Bevölkerung von Otelfingen kann auf ein modernes, gut unterhaltenes und gut ausgebautes Netz zählen. Die EGO verfolgt eine langfristige Instandhaltungs- und Investitionsstrategie und kann dadurch die Betriebs- und Unterhaltskosten für das Netz optimieren. Die Stromkunden und -kundinnen profitieren auch in Zukunft von einer sicheren und zuverlässigen Stromversorgung.

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Energie- und Netztarife 2024

Swisscom neu auf dem Glasfasernetz der Lidan

25.7.2023

Lidan und Swisscom sind eine langfristige Kooperation zur Nutzung des Glasfasernetzes in Otelfingen eingegangen. Swisscom bietet neu sämtliche ihrer Telekom-Dienstleistungen über das Glasfasernetz der Lidan an. Damit können 95% der Bevölkerung in Otelfingen ab sofort auch Swisscom als Provider auf dem Glasfasernetz wählen.

In den kommenden Wochen werden zudem die restlichen 5% der Bevölkerung die Möglichkeit erhalten, sich zu Selbstkosten ebenfalls anzuschliessen.

Die Kundinnen und Kunden in Otelfingen haben nach wie vor die freie Wahl des Providers. Nebst Swisscom stehen u.a. Salt, Sunrise, Gib Solutions, Yplay und Teraline als Provider zur Verfügung.

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Medienmitteilung Swisscom

Kantonales Förderprogramm für Ladeinfrastruktur

30.4.2023

Der Kanton Zürich fördert neu den Ausbau von Ladestationen mit einem einmaligen Beitrag. Von dieser Vergütung können sowohl Private, Unternehmen wie auch Gemeinden profitieren. Unter folgendem Link finden Sie detaillierte Informationen (Bedingungen und Vorgehen) zum Förderprogramm. 

www.zh.ch/ladeinfrastruktur

Die EGO untestützt Sie gerne bei der Antragsstellung.

Stromkennzeichnung 2023

21.4.2023

Die Stromkennzeichnung gibt Auskunft über den Strommix im Versorgungsgebiet. Dabei wird die Herkunft des Stroms durch Zertifikate nachgewiesen. Aufgrund der trockenen Witterung mit wenig Niederschlag im letzten Jahr waren aber kaum Zertifikate aus Schweizer (Wasser-) Produktion verfügbar. Die EGO konnte rechtzeitig auf Wasserproduktion EU ausweichen. Zukünftig ist wieder ein Mix aus verschiedenen erneuerbaren Energien sowohl aus Schweiz und EU-Produktion geplant.

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Stromkennzeichnung 2023

Ersatzversorgung

25.11.2022

Freie Marktkunden ohne gültigen Energieliefervertrag können aus rechtlichen Gründen nicht mehr in die Grundversorgung aufgenommen werden. Bei Ausfall des Energielieferanten oder fehlendem Energievertrags infolge nicht rechtzeitiger Erneuerung bei Auslaufen eines Energieliefervertrages, findet eine Ersatzversorgung durch die EGO statt. In diesem Fall werden die Tarife gemäss Preisblatt Ersatzversorgung der Primeo Energie geregelt und durch die EGO abgerechnet.

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Preisblatt Ersatzversorgung

Steckbare Photovoltaikanlage

7.10.2022

Seit der aktuellen Diskussion um Strompreise und Strommangellage ist die Nachfrage nach steckbaren (auch Plug-&-Play-) Photovoltaikanlagen rasant angestiegen. Dabei handelt es sich um Photovoltaikkleinanlagen mit einer maximalen Leistung von 600W, die selbst an Balkongeländer oder Dachterrassen im Aussenbereich montiert und direkt an einer Steckdose eingesteckt werden können. Der dabei produzierte Strom kann Haus intern selbst verbraucht werden und senkt damit den Bezug aus dem Netz. Sie senken damit ihre eigenen Stromkosten.

Melde- aber nicht bewilligungspflichtig
Im Gegensatz zu den grösseren PV-Analgen auf dem Dach sind diese Kleinanlagen nicht bewilligungspflichtig. Es reicht eine simplen Meldung an den Netzbetreiber. Sie können uns die Installation einer Anlagen am besten mittels unseres Kontaktformulars mitteilen. 

Gut zu wissen
Die produzierte Energie kann direkt verbraucht werden. Überschüssige Energie fliesst automatisch zurück ins Netz. Für die Rückspeisung erfolgt hingegen keine Vergütung. Denken Sie daran, dass pro Haushalt nur eine solche Anlage zulässig ist. Auch wenn nicht notwendig, empfehlen wir Ihnen dennoch, eine Beratung im Fachgeschäft oder bei einen Installateur wahrzunehmen.  Derzeit werden diverse solcher Produkte im Handel (insbesondere auch Online) angeboten. Achten Sie unbedingt darauf, dass alle Normen eingehalten werden. Lassen Sie sich unbedingt eine Konformitätserklärung aushändigen. Die Nachfrage ist sehr gross. Es ist mehrheitlich mit langen Lieferzeiten zu rechnen.

Detaillierte Infos inkl. der gesetzlichen Grundlagen finden im referenzierten Dokument.

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Steckbare Photovoltaikanlage

Erklärungen zum Stromtarif

7.10.2022

Der Stromtarif setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die transparent publiziert werden. Die sorgt mitunter auch für Verwirrung.

Nebst einem verbrauchsabhängigen Tarif für Energie und Netznutzung erheben wir auch die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben für erneuerbare Energie und Servicedienstleistungen. Dazu kommen noch fixe monatliche Grundgebühren und die Mehrwertsteuer.

Für das bessere Verständnis haben wir für unsere beiden wichtigsten Haushaltstarife WT OPT (Wahltarif Haushalt und Kleingewerbe) und WT WP (Wahltarif Wärmepumpe) eine detaillierte Aufstellung der totalen Kosten, je kWh und nach Hoch- und Niedertarif gegliedert, vorgenommen (siehe pdf).

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Erkärungen zum Stromtarif

Einspeisevergütung 2023

21.9.2022

Die EGO passt die Einspeisevergütung 2023 dem aktuellen Marktumfeld an und erhöht die Vergütung auf pauschal 15R./kWh. Die Vergütung erfolgt einheitlich. Es wird nicht mehr nach Hoch- oder Niedertarif unterschieden. Die neuen Tarife gelten ab 01.01.2023.

Mitteilung Tarife 2023

31.8.2022

Allgemeine Entwicklung: Die Entwicklung an den internationalen Energiemärkten ist besorgniserregend. Ende 2021 hat ein erster Teuerungsschub bei Gas und Strom stattgefunden. Mit Ausbruch des Ukraine-Kriegs hat sich der Druck auf die Gas- und in dessen Schlepptau auch Strompreise zusätzlich noch verschärft. Der Preis für Strom hat sich mittlerweile innert Jahresfrist um den Faktor 17 verteuert (Stand Ende August)! Eine Entspannung ist wohl frühestens Mitte nächsten Jahres zu erwarten.

Die Stromtarife in Otelfingen steigen im kommenden Jahr um durchschnittlich 13Rp./kWh. Dies bedeutet je nach Tarif eine Preiserhöhung von deutlich über 80% im Vergleich zum Vorjahr. Die deutliche Erhöhung widerspiegelt im Wesentlichen die aktuelle Preisentwicklung an den internationalen Energiemärkten. Die Anpassungen im Netz fallen im Gegensatz dazu marginal aus. Die Tarife für Netz und Energie werden individuell der effektiven Kostenentwicklung angepasst.

Energie: Die EGO bezieht einen Grossteil ihrer Energie direkt von der lokalen Holzverbrennungsanlage (Biomassekraftwerk Otelfingen BKO). Das Kraftwerk deckt im Normalbetrieb nahezu den gesamten Strombedarf der Gemeinde Otelfingen. Die enge Zusammenarbeit zwischen BKO und EGO ist für beide Seiten von Vorteil. Der Verbrauch von lokal produzierter Energie ist nicht zuletzt aus energetischer Sicht am effizientesten. Netzverluste können minimiert werden und der ökologische Mehrwert gesteigert. BKO profitiert dabei von einem nationalen Förderprogramm und einer fixen Vergütung. Diese hat dem Kraftwerk über die Jahre einen kostendeckenden Betrieb für die nachhaltige Energieproduktion gesichert. Die EGO ist verpflichtet diese Energie abzunehmen, kann dafür aber die Differenz zum Marktpreis bei der Pronovo geltend machen. Da der Marktpreis in den vergangenen Jahren konstant tief lag, war auch das Beschaffungsrisiko bescheiden. Dadurch konnte die EGO historisch kantons- resp. schweizweit einen sehr tiefen Energietarif anbieten.

Bei Produktionsausfällen oder bei hohem Verbrauch, d.h. ein Bezug der nicht alleine durch die BKO gedeckt werden kann, müssen wir diese zusätzliche Energie auf dem freien Markt beschaffen.

Aufgrund der Entwicklung auf den Energiemärkten ist der kurzfristige Strompreis auf einem historisch hohen Preis. Dies birgt ein grosses unternehmerisches Risiko mit sich. Wir kommen nicht darum herum, dieses Risiko teilweise auf unsere Kunden zu überwälzen und in die Energietarife 2023 einzurechnen. Die durchschnittliche Erhöhung der Energietarife beträgt rund 12.7Rp./kWh.

Netznutzung: Im Vergleich zur Energie fällt die durchschnittliche Erhöhung im Netz mit rund 2 - 4% oder 0.2Rp./kWh moderat aus. Die Tariferhöhung erfolgt aufgrund gestiegener Kosten der vorliegenden Netze. Alle vorliegenden Netzebenen (Swissgrid, Axpo und EKZ) erhöhen den Tarif gleichermassen und gesamthaft um 0.26Rp./kWh. Die EGO verrechnet den Haushalt- und Gewerbekunden (NE7) lediglich einen Teil davon. Trotz steigender Kosten der vorliegenden Netzebenen halten wir die eigenen Netzkosten tief. Die EGO kann auf ein modernes, gut unterhaltenes und gut ausgebautes Netz zählen. Wir verfolgen eine langfristige Instandhaltungs- und Investitionsstrategie und können dadurch die Betriebs- und Unterhaltskosten optimieren.

Abgaben: Die Bundesabgabe zur Förderung erneuerbarer Energien und Gewässerschutz verbleibt mit 2.30Rp./kWh auf Vorjahresniveau, wohingegen die allgemeinen Systemdienstleistungen um 0.30Rp. auf neu 0.46Rp./kWh angehoben werden. Diese Abgaben sind abhängig vom effektiven Verbrauch und werden durch die Netzbetreiber zusätzlich in Rechnung gestellt.

Ausblick: Die Energie der BKO wird uns ab 2024 nicht mehr zur Verfügung stehen. Die EGO wird dann den gesamten Energiebedarf strukturiert auf dem Markt beschaffen. Wir verfolgen eine langfristige Beschaffungsstrategie über mehrere Jahre, was sich glättend auf die Energietarife auswirkt und zukünftig grosse Tarifsprünge minimieren sollte.

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Energie- und Netztarife 2023

Stromkennzeichnung 2022

24.5.2022

Die Stromkennzeichnung informiert die Stromkunden, wie sich ihr Strommix zusammensetzt. Die EGO versorgt ihre Kunden auch weiterhin mit Energie aus erneuerbaren Quellen. Nahezu 100% wurde in der Schweiz selbst produziert. Dabei liegt der Anteil Wasserkraft weit über 90%. Eine detaillierte Übersicht über die Herkunft und die Zusammensetzung des im 2021 verbrauchten Stroms findet sich in der Stromkennzeichnung. Die EGO beliefert ihre Kunden bereits seit 2015 ausschliesslich mit Energie aus erneuerbaren Quellen.

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Stromkennzeichnung 2022

Stromabrechnung

9.1.2022

Die EGO bietet zurzeit zwei verschiedene Abrechnungsmodi für Energiebezüge an: 

Quartalsweise Abrechnung
Diese Abrechnungsart wird bei Geschäfts- und Grosskunden angewandt. Jeweils per Ende März, Juni, September und Dezember werden die Zähler abgelesen und der effektive Stromverbrauch des entsprechenden Quartals in Rechnung gestellt.

Jährliche Abrechnung
Diese Abrechnungsart kommt vor allem bei Privat- und Kleingewerbekunden zur Anwendung. Die Zähler werden nur einmal jährlich, nämlich per Ende Dezember, abgelesen und der Stromverbrauch für das ganze Jahr ausgewiesen und verrechnet. Jeweils per Ende März, Juni und September versenden wir Akonto-Rechnungen, die auf dem geschätzten/erwarteten Jahresverbrauch basieren. Diese Akontorechnungen werden bei der Jahresendabrechnung natürlich berücksichtigt.

Ausblick
In den nächsten Jahren werden wir sukzessive die bestehenden Stromzähler durch sogenannte SmartMeter ersetzen. Diese müssen nicht mehr manuell vor Ort abgelesen werden, sondern übermitteln die Verbrauchsdaten selbstständig an die EGO. Über die Auswirkungen auf das Abrechnungssystem werden wir Sie zu gegebener Zeit informieren.

Schnellladestation für Elektrofahrzeuge und E-Carsharing

8.1.2022

Seit dem 1.Oktober 2021 sind hinter dem Gemeindehaus eine öffentliche Schnellladestation für Elektrofahrzeuge sowie ein E-Carsharing-Angebot in Betrieb. Die EGO ist Initiantin und Trägerin dieser Dienstleistung mit dem Ziel, die Elektromobilität in Otelfingen zu fördern. Der Betrieb und die Verrechnung des Carsharings erfolgt durch unseren Partner www.swissecar.ch. Das Interesse und die Nachfrage sind sehr gross. Mit dem Elektrofahrzeug - ein VW ID3 - wurde in den ersten zwei Monaten bereits über 3000km gefahren. Das Angebot steht allen Interessierten mit gültigem Führerausweis zur Verfügung. Falls Sie ebenfalls Interesse an der Nutzung des E-Carsharings haben, können Sie sich über folgenden Link anmelden und einen Zugang beantragen: https://portal.swissecar.ch/de/login/

Falls Sie Unterstützung bei der Anmeldung und der Reservation benötigen, können Sie sich auch an die EGO wenden.

Beglaubigung von Photovoltaik-Anlagen

1.1.2022

Ab dem 1. Januar 2022 erheben wir für die Beglaubigung von PV-Anlagen bis 30kVA neu eine Gebühr von CHF 250.00. Als Alternative zu einer eigenen PV-Anlage können Sie sich auch im Rahmen unserer Naturstromprodukte beteiligen.

Eröffnung Ladestation und E-Carsharing

1.10.2021

Am Freitag, 1. Oktober 2021 werden eine öffentliche Schnellladestation für Elektroautos und ein kostengünstiges E-Carsharing-Angebot der Elektrizitätsgenossenschaft Otelfingen (EGO) feierlich in Betrieb genommen. Wir laden alle Interessierten zu diesem Anlass ein.

Zwischen 17 Uhr und 19 Uhr stellt die EGO die neuen Angebote bei den Parkplätzen Rötlerweg (hinter dem Gemeindehaus) vor. Nebst Informationen über die Ladestation, mit der Elektroautos in kurzer Zeit vollgeladen werden können, und dem unkomplizierten App-Reservationssystem für das Carsharing kann das Elektroauto – ein brandneuer VW ID.3 getestet werden.

Last but not least werden unter den Neuanmeldungen für das Carsharing Gutscheine verlost. Auch für eine kleine Verpflegung ist gesorgt.

Die EGO freut sich auf viele Besucherinnen und Besucher!

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Bericht im Furttaler 24.9.21

Mitteilung Tarife 2022

17.9.2021

Die Stromtarife in der Gemeinde Otelfingen sinken im kommenden Jahr um durchschnittlich 1Rp./kWh gegenüber dem Vorjahr. Die Tarife für Netz und Energie werden individuell der effektiven Kostenentwicklung angepasst.

Netz: Trotz steigender Kosten der vorliegenden Netzebenen können die Tarife für die Netznutzung zum wiederholten Male gesenkt werden (pauschal um 0.6Rp./kWh). Einerseits werden durch eine konsequente und nachhaltige Instandhaltungs- resp. Investitionsstrategie die Kosten tief gehalten, andererseits werden die Netznutzungstarife auch durch den Abbau von Deckungsdifferenzen entlastet. Die EGO kann auf ein modernes, gut unterhaltenes und gut ausgebautes Netz zählen und damit Betriebs- und Unterhaltskosten längerfristig konstant halten.

Energie: Die Tarife für Energie sinken pauschal um 0.4Rp./kWh. Die Beschaffungskosten für Energie orientieren sich an den generell tieferen Preisen von 2020. Längerfristig muss hier aber von steigenden Preisen ausgegangen werden.

Abgaben: Sowohl die Bundesabgaben zur Förderung erneuerbarer Energien und Gewässerschutz wie auch die Abgaben für Systemdienstleistungen verbleiben mit 2.30 Rp./kWh resp. 0.16 Rp./kWh auf Vorjahresniveau.

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Energie- und Netztarife 2022